Garantie & Gewährleistung Computerfund e.U.
Garantie & gesetzliche Gewährleistung
Transparenz, Langlebigkeit und geprüfte Qualität stehen bei Computerfund e.U. an erster Stelle. Auf dieser Seite informieren wir Sie über Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte sowie über unsere freiwillige Händlergarantie für gebrauchte und generalüberholte (Refurbished) IT-Hardware.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie den grau hinterlegten Kasten im nachfolgenden offiziellen EU-Label. Dort wird offiziell bestätigt, dass die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtwaren (wie unseren professionell generalüberholten Geräten) rechtmäßig auf 1 Jahr verkürzt werden kann. Genau diese transparente 12-Monats-Regelung wenden wir bei unseren Refurbished-Systemen an.
1. Gesetzliche Gewährleistung
Für Verkäufe an Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) sowie die ergänzenden Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) und des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen unabhängig von einer von uns gewährten freiwilligen Garantie und dürfen durch eine Garantie oder unsere Garantiebedingungen nicht eingeschränkt werden.
Gewährleistungsfrist
- Bei neuen Waren beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe der Ware.
- Bei gebrauchten Waren kann die gesetzliche Gewährleistungsfrist nach § 10 Abs. 4 VGG vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden, sofern diese Verkürzung im Einzelnen ausgehandelt wurde.
- Für gebrauchte bzw. generalüberholte Waren wird eine Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auf ein Jahr nur dann vereinbart, wenn dies beim jeweiligen Kauf ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Die für das jeweilige Produkt geltende Gewährleistungsfrist wird dem Verbraucher vor Vertragsabschluss entsprechend angezeigt.
- Soweit keine wirksame Vereinbarung über eine Verkürzung getroffen wurde, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.
Mängel bei Übergabe
Die gesetzliche Gewährleistung betrifft Mängel, die bereits bei Übergabe der Ware vorhanden waren. Für Mängel, die erst nach der Übergabe durch unsachgemäße Behandlung, Unfall, äußere Einwirkung oder normalen Verschleiß entstehen, besteht grundsätzlich keine gesetzliche Gewährleistung.
Vermutung des Mangels
Tritt ein Mangel innerhalb eines Jahres nach Übergabe der Ware hervor, wird gesetzlich vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Diese Vermutung gilt nicht, wenn sie mit der Art der Ware oder des Mangels unvereinbar ist.
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe
Bei einem berechtigten Gewährleistungsfall stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe zu. Die gesetzlich vorgesehenen Rechte umfassen insbesondere Verbesserung oder Austausch sowie – unter den gesetzlichen Voraussetzungen – Preisminderung oder Vertragsauflösung. Die konkrete Art der Abhilfe richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Besonderheiten bei gebrauchten und generalüberholten Geräten
Unsere gebrauchten und generalüberholten Geräte werden vor dem Verkauf technisch geprüft, gereinigt und – soweit erforderlich – aufbereitet.
Gebrauchsspuren
Bei gebrauchten bzw. generalüberholten Geräten können alters- und nutzungsbedingte Gebrauchsspuren vorhanden sein. Gebrauchsspuren, die in der jeweiligen Produktbeschreibung konkret angegeben und damit als Beschaffenheit der Ware vereinbart wurden, stellen keinen Mangel dar. Beispielsweise können dies leichte Kratzer, Gebrauchsspuren am Gehäuse oder vergleichbare optische Abnutzungen sein.
Akkus und sonstige Verschleißerscheinungen
Akkus und andere Verschleißteile unterliegen einem natürlichen Alterungs- und Nutzungsprozess. Ein alters- und nutzungsbedingter Kapazitätsverlust eines Akkus stellt für sich allein keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte bzw. beworbene Beschaffenheit des Produkts dadurch nicht unterschritten wird. Entsprechendes gilt für sonstige normale Verschleißerscheinungen.
3. Freiwillige 12-monatige Händlergarantie
Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten gewährt Computerfund e.U. für die jeweils als garantieberechtigt ausgewiesenen gebrauchten und generalüberholten Geräte eine freiwillige Händlergarantie. Die Garantie gilt für 12 Monate ab Übergabe der Ware. Der räumliche Geltungsbereich der Garantie umfasst die Europäische Union.
Computerfund e.U.
Inhaber: Mirza Hodic
Lärchengasse 46, 2601 Eggendorf, Österreich
E-Mail: office@computerfund.at
Telefon / WhatsApp: +43 670 601 5321
Umfang der Händlergarantie
Die Garantie deckt die Funktionsfähigkeit der im jeweiligen Gerät verbauten und in der Produktbeschreibung als Bestandteil des Geräts angegebenen Hardware ab, insbesondere:
- Mainboard, Prozessor, Arbeitsspeicher
- SSD bzw. Festplatte, Grafikkarte
- Netzteil bzw. interne Stromversorgung
- Display bei Notebooks, Tastatur und Touchpad bei Notebooks
Von der freiwilligen Garantie ausgeschlossen sind insbesondere:
- Schäden durch Sturz, Stoß, Druck oder äußere Gewalteinwirkung sowie Flüssigkeits- und Feuchtigkeitsschäden.
- Schäden durch unsachgemäße Behandlung, unbefugte Öffnung, Manipulation oder Fremdreparaturen.
- Schäden durch vom Kunden nachträglich eingebaute Komponenten.
- Normale alters- und nutzungsbedingte Verschleißerscheinungen sowie natürlicher Kapazitätsverlust von Akkus.
- Softwarefehler, Betriebssystem-Probleme oder Datenverlust (die Garantie erstreckt sich nicht auf Daten).
Die vorstehenden Garantieausschlüsse beschränken ausschließlich die freiwillige Händlergarantie. Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Verbrauchers bleiben davon vollständig unberührt.
4. Was passiert im Garantie- oder Gewährleistungsfall?
Bitte wenden Sie sich bei einem technischen Problem möglichst zuerst an uns. Zur schnelleren Bearbeitung bitten wir um folgende Angaben: Name und Kontaktdaten, Rechnungs- bzw. Bestellnummer, genaue Bezeichnung des Geräts, kurze Beschreibung des Fehlers (ggf. mit Fotos/Videos).
Nach Prüfung des gemeldeten Problems informieren wir Sie über die weitere Vorgehensweise. Bei einem berechtigten Servicefall stellen wir (soweit nach Gesetz/Garantie zutreffend) ein kostenfreies Versandlabel zur Verfügung. Die Abhilfe erfolgt dann entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bzw. der Garantiebedingungen.
5. Gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Garantie sind nicht dasselbe
Die gesetzliche Gewährleistung und unsere freiwillige Händlergarantie sind voneinander unabhängig. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden durch unsere freiwillige Garantie weder eingeschränkt noch ersetzt. Die Garantieerklärung wird dem Verbraucher spätestens bei Übergabe der Ware auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.